GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Februar 2021
EDS-Mechanical Solutions ( EDS ) und der Kunde oder die (juristische) Person, die Dienstleistungen (die Dienstleistungen ) und Produkte, die von diesen Dienstleistungen (die Produkte ) benötigt oder entwickelt werden (die Produkte ), von EDS erwirbt, werden im Folgenden als Käufer bezeichnet .
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, umfasst der Begriff Dienstleistungen auch Produkte. Unter dem verbundenen Unternehmen wird im Folgenden ein Unternehmen verstanden, das direkt oder indirekt von der obersten Muttergesellschaft von EDS kontrolliert wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten und Tabellen, Angebote, Bestätigungen, Werkbeschreibungen, Zeichnungen und Modelle von EDS, Rechnungen von EDS für die Erbringung von Dienstleistungen und alle Unterlagen, die speziell darin und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als eingefügt anzusehen sind, bilden zusammen die gesamte, ausschließliche Vereinbarung den Vertrag über den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten durch EDS an den Käufer. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, EDS hätte ihnen schriftlich zugestimmt. EDS behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Der Vertrag kommt erst an dem Tag zustande, an dem EDS die Bestellung des Käufers bestätigt hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zur De Nieuwe Regeling (DNR 2011) mit der Maßgabe, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem DNR 2011 diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang haben. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem DNR-2011 im Wesentlichen vertraut ist. Der DNR 2011 wurde am 3. Juli 2013 bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Amsterdam unter der Nummer 78/2011 hinterlegt. Der DNR 2011 liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus oder kann auf Anfrage per Post oder E-Mail zugesandt werden.
1. PREISE
Sofern von EDS nicht anders schriftlich festgelegt, gilt der von EDS angebotene oder angegebene Preis für die Dienstleistungen und Produkte dreißig (30) Tage ab dem Datum des Angebots von EDS, der Stellenbeschreibung von EDS oder der Auftragsbestätigung des Käufers durch EDS, je nachdem, was zuerst eintritt. vorausgesetzt, dass EDS innerhalb dieses Zeitraums vom Käufer eine bedingungslose Genehmigung zur Erbringung der Dienstleistungen und Produkte erhalten und akzeptiert hat. Wenn EDS innerhalb dieser dreißig (30) Tage keine Genehmigung erhalten hat, hat EDS das Recht, den Preis der Dienstleistungen und Produkte zu ändern. Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, die zu Lasten des Käufers gehen. Sofern von EDS nicht anders angegeben, werden die Dienstleistungen und Produkte zu den jeweils aktuellen Preisen von EDS bereitgestellt.
2. STEUERN
Gegenwärtige oder zukünftige Steuern oder staatliche Abgaben (oder deren Erhöhung), die sich auf die Kosten der Dienstleistungen von EDS oder die Kosten für Herstellung, Verkauf, Lieferung oder Transport von Produkten auswirken oder für die EDS in Bezug auf die Lieferung anderweitig Steuern oder Quellensteuern unterliegt von Dienstleistungen oder Produkten, gehen zu Lasten des Käufers und werden nach Wahl von EDS zusätzlich zum Preis berechnet oder dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern von EDS nicht anders angegeben, muss die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum von EDS in der von EDS angegebenen Währung erfolgen. Unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel von EDS hat EDS das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen oder die weitere Erfüllung dieser Vereinbarung und/oder einer anderen Vereinbarung mit dem Käufer auszusetzen, falls der Käufer in Verzug ist oder nach begründeter Einschätzung von EDS wahrscheinlich in Verzug ist. die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung fortzusetzen und eine angemessene Sicherheit zu den gleichen Bedingungen für die Zahlung oder Vorauszahlung für zukünftige Dienstleistungen und Produkte und für alle Dienstleistungen und Produkte zu verlangen, für die die Bestellung bestätigt, aber noch nicht geliefert wurde . . Der Käufer haftet für alle Kosten, einschließlich Kosten für Rechtsbeistand, im Zusammenhang mit der Eintreibung von verspäteten Zahlungen. Wird eine fällige Zahlung an EDS am Fälligkeitstag nicht geleistet, werden die gesetzlichen Zinsen, gerechnet ab Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Zahlung, berechnet.
4. VERSAND UND LIEFERUNG
Obwohl EDS alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternimmt, um die von EDS bestätigten oder angegebenen Liefertermine einzuhalten, sind alle Liefertermine ungefähre Angaben und haben keinen Einfluss. EDS ist nach eigenem Ermessen nicht verpflichtet, Produkte zu liefern, für die der Käufer keine Lieferanweisungen und andere erforderliche Informationen bereitgestellt hat. Wird die Erbringung der Dienstleistungen oder der Versand der Produkte vom Käufer aus irgendeinem Grund verzögert oder verzögert, verpflichtet sich der Käufer, EDS alle daraus resultierenden Lagerkosten und sonstigen zusätzlichen Kosten zu erstatten. Die Kosten für die Lieferung gehen zu Lasten des Käufers. Das Eigentum an den Produkten geht auf den Käufer über, sobald der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag erfüllt, der mit EDS in Bezug auf die von EDS an den Käufer erbrachten Dienstleistungen geschlossen wurde, einschließlich der Ansprüche wegen Nichterfüllung solcher Vereinbarungen. Alle Ansprüche wegen Mängeln oder Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer muss sich diesbezüglich direkt an den Spediteur wenden.
Produkte, die von EDS versuchsweise an den Käufer geliefert werden, gelten ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung oder frankierten Rückschein an EDS innerhalb von zwei (2) Wochen nach Lieferung als endgültig geliefert. Ein vom Käufer bearbeitetes Produkt (zur Probe zur Verfügung gestellt) wird von EDS nicht zurückgenommen.
Wenn EDS dem Käufer im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Waren zur Verfügung gestellt hat, bleibt EDS Eigentümer dieser. Der Käufer wird sich diesbezüglich mit der gebotenen Sorgfalt verhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass der Käufer Verhaltensweisen unterlässt, die zum Untergang dieser Waren (zB durch Betriebsgründung, Verbindung, Vermischung oder sonstiges) oder zur Belastung oder Belastung von Rechten Dritter oder Schäden führen können. Der Käufer wird die in den vorstehenden beiden Sätzen genannten Waren auf eigene Kosten und zu den üblichen Bedingungen gegen alle Schäden aus ganz oder teilweisen Verlusten oder Beschädigungen, gleich aus welcher Ursache, versichern. Der Käufer verwendet diese Gegenstände auf eigene Gefahr für den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden.
5. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
Unbeschadet der in Klausel 6 dargelegten Einschränkungen garantiert EDS, dass es die Dienstleistungen und Produkte gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung unter Anwendung aller angemessenen Fähigkeiten, Vorsicht und gebührender Sorgfalt erbringt und die Dienstleistungen erbringt und liefert die Produkte werden in Übereinstimmung mit Industriestandards entworfen. Geringfügige, branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen sowie Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Auflösungs- oder Schadensersatzanspruch.
EDS gewährleistet, dass die bereitgestellten Dienste und/oder Produkte für neunzig (90) Tage nach Lieferung der Dienste und/oder Produkte frei von Leistungsmängeln sind. Alle Garantien der Hersteller und Lieferanten der Dienstleistungen und/oder Produkte – soweit übertragbar – werden von EDS auf den Käufer übertragen. Im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung oder einer Garantie besteht das einzige, ausschließliche Rechtsmittel des Käufers darin, den von EDS als fehlerhaft befundenen Teil der Dienstleistungen und/oder Produkte ordnungsgemäß auszuführen und dann die für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren zu erstatten und/oder Produkte oder bezahlter Produktpreis nach Wahl von EDS. Die in diesem Abschnitt 5 dargelegte Garantie ist die einzige, ausschließliche Garantie von EDS und die einzige, Die ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf die Dienstleistungen und/oder Produkte und ersetzen alle anderen Garantien oder Rechtsmittel, die kraft Gesetzes oder anderweitig entstehen können. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden dem Käufer alle Kosten für Reparatur oder Ersatz in Rechnung gestellt.
Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Missbrauch, Unfall, Missbrauch, Nachlässigkeit, normale Abnutzung, Fahrlässigkeit (mit Ausnahme der Fahrlässigkeit von EDS), nicht autorisierte Änderungen oder Modifikationen, Verwendung, die den angegebenen Strombedarf überschreitet, ungeeignete Spannungsquellen oder Betriebsumgebung, unsachgemäße Installation, Reparatur, Behandlung, Wartung oder Anwendung oder andere Ursachen, die nicht auf EDS zurückzuführen sind. Soweit der Käufer oder seine Beauftragten EDS Spezifikationen, Informationen, Einzelheiten zu Nutzungsbedingungen oder sonstige Daten zur Verfügung gestellt haben, die (i) bei der Auswahl und Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Produkte und/oder (ii) in die Erstellung des Angebots und/oder der Leistungsbeschreibung von EDS verwendet wurden,
Der Käufer übernimmt jede andere Verantwortung für (Sach-)Schäden und Personenschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen und/oder der Produkte sowohl unabhängig als auch in Kombination mit anderen Produkten ergeben.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Mit Ausnahme von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit seitens des Managements von EDS: (i) die Gesamthaftung von EDS und seinen verbundenen Unternehmen für Schäden, Ansprüche oder Ansprüche jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz, Ansprüche oder Ansprüche wegen Handlung, Versäumnis, Gewährleistung, gesetzliche Verpflichtung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung oder Verletzung von Patenten und Urheberrechten) höchstens den vom Käufer für die betreffenden Dienstleistungen und/oder Produkte gezahlten Preis; und (ii) EDS und seine verbundenen Unternehmen haften dem Käufer niemals für Folgeschäden oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Geschäftsverlust, Rufverlust und Verlust von Daten und Kosten entstanden,
Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass EDS seine Preise festgelegt und diese Vereinbarung vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen und anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung abgeschlossen hat, die das Risiko zwischen EDS und dem Käufer aufteilen und die Grundlage dieser Transaktion zwischen den Parteien bilden.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Bei Vertragsabschluss behält EDS alle geistigen Eigentumsrechte und Datenbankrechte in Bezug auf die im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, gewährt EDS eine nicht-exklusive Lizenz an allen seinen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten. EDS behält sich alle Rechte, insbesondere geistige Eigentumsrechte und Datenbankrechte, an allen dem Käufer von EDS oder Dritten zur Verfügung gestellten Gegenständen vor, wie – aber nicht beschränkt auf – Dokumente, Titel, Logos, Artikel, Kopien, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, fotografische Aufzeichnungen, Lithografien, Filme, Informationsträger, Computersoftware, Adressdateien und/oder Dateien.
Der Käufer hat alle genehmigten oder abgelehnten Kopien, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Fotoaufzeichnungen, Lithografien, Filme, Informationsträger, Computersoftware und/oder Dateien auf Verlangen von EDS stets an EDS zurückzugeben bzw Aufforderung von EDS oder Vernichtung nach schriftlicher Genehmigung von EDS; in diesem Fall muss EDS ein Nachweis über die Vernichtung vorgelegt werden. Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDS zu keiner Weitergabe oder Vervielfältigung in welcher Form auch immer berechtigt. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Der Käufer garantiert, dass er keine geistigen Eigentumsrechte von EDS oder Dritten verletzt und stellt EDS und seine Kunden von jeglichen Rechtsverletzungen, einschließlich vergleichbarer Ansprüche in Bezug auf Know-how, einschließlich unerlaubter Konkurrenz usw., frei.
8. HÖHERE GEWALT
In einem solchen Fall kann die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten von EDS nach Mitteilung an den Käufer für einen angemessenen Zeitraum ausgesetzt oder beendet werden. Andernfalls bleibt diese Vereinbarung jedoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Wenn EDS feststellt, dass es aus einem im vorstehenden Absatz genannten Grund unmöglich, nur eingeschränkt möglich oder nicht praktikabel ist, den Gesamtbedarf an Dienstleistungen oder Produkten oder dem Material, das direkt oder indirekt für die Herstellung verwendet wird, zu decken der Produkte ist EDS berechtigt, die Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen oder den verfügbaren Produktbestand an seine Kunden zu verteilen, wie es EDS für angemessen erachtet, ohne für daraus resultierende Nichterfüllungen zu haften.
9. STORNIERUNG Der
Käufer hat das Recht, eine Bestellung mit angemessener schriftlicher Vorankündigung und gegen Erstattung der Stornokosten von EDS, die auch alle EDS zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstandenen Kosten und Aufwendungen zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne umfassen, zu widerrufen . Die Feststellung dieser Stornokosten durch EDS ist bindend.
10. ÄNDERUNGEN Der
Käufer hat das Recht, Änderungen oder Ergänzungen der Dienstleistungen und Produkte zu verlangen. Bei Annahme einer Änderung oder Ergänzung durch EDS ist EDS berechtigt, den Preis und die Liefertermine anzupassen. EDS behält sich das Recht vor, das Design und die Spezifikationen der Produkte ohne vorherige Ankündigung an den Käufer zu ändern, mit Ausnahme von Produkten, die speziell für den Käufer angefertigt wurden. EDS ist nicht verpflichtet, solche Änderungen an Produkten vorzunehmen, die vor dem Datum dieser Änderung hergestellt wurden.
11. ABTRETUNG Der
Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EDS keine seiner Rechte, Pflichten oder sonstigen Interessen aus diesem Vertrag abtreten oder delegieren. Jede Übertragung oder Delegation ohne die erforderliche Zustimmung ist null und nichtig. Der Käufer stimmt hiermit zu, dass EDS seine Rechte, Pflichten und sonstigen Interessen aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung des Käufers an ein verbundenes Unternehmen übertragen oder delegieren kann.
12. INSPEKTION
Der Käufer kann die Dienstleistungen und Produkte innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum der Lieferung eines Teils der Dienstleistungen oder Produkte überprüfen. Bei Abweichungen hat der Käufer EDS schriftlich zu benachrichtigen. Diese Anzeige muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit EDS angemessen reagieren kann. Der Käufer muss EDS Gelegenheit geben, einer Beanstandung nachzugehen oder diese untersuchen zu lassen. Reklamiert der Käufer rechtzeitig und wird nachgewiesen, dass diese Mängel oder Mängel auf eine von EDS zu vertretende Nichterfüllung der bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zurückzuführen sind, wird EDS nach ihrer Wahl für eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sorgen die die Produkte. Reklamationen des Käufers setzen seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt der Käufer verpflichtet, die anderweitig bestellten Dienstleistungen und Produkte zu kaufen und zu bezahlen. In Ermangelung dieser Benachrichtigung wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Dienstleistungen oder Produkte vorbehaltlos akzeptiert hat.
Eine Auflösung des Vertrages durch den Käufer ist nur möglich, soweit EDS die Mängel oder Mängel nicht beseitigen oder beheben kann. Im Falle eines Austauschs ist der Käufer verpflichtet, das zu ersetzende Produkt an EDS zurückzugeben und EDS in Besitz zu nehmen, sofern EDS nichts anderes bestimmt.
13. KOSTENPFLICHTIGE DIENSTLEISTUNGEN Dem
Käufer werden zusätzliche Gebühren zu den dann aktuellen Arbeitssätzen von EDS berechnet für: (i) Dienstleistungen, die nicht im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Stellenbeschreibung von EDS oder in den darin genannten und in diesem Vertrag enthaltenen Dokumenten enthalten sind; (ii) Dienstleistungen, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten von EDS erbracht werden; oder (iii) wenn lokale Umstände den Einsatz von Drittanbietern erfordern, übernimmt EDS die alleinige Aufsicht und stellt dem Käufer die Kosten dieser Drittanbieter in Rechnung.
14. VERTRAULICHKEIT
Der Käufer, sein Personal und von ihm beauftragte Dritte sind verpflichtet, alle Informationen über EDS, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Durchführung erhalten kann, einschließlich des Bestehens des Vertrages und der Art, des Grundes und der die Ergebnisse der geleisteten Arbeit. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Vertragsabschluss bestehen. Im Falle eines Verstoßes des Käufers, seiner Mitarbeiter und/oder von ihm beauftragten Dritten gegen die Bestimmungen dieses Artikels verwirkt der Käufer kraft Gesetzes eine sofort fällige und zahlbare Geldstrafe in voller Höhe von € 50.000,00 ohne Vorladung und /oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist, einen Betrag von 5.000,00 € für jeden Tag, an dem die Verletzung andauert,
In Bezug auf die dem Käufer von EDS zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet sich der Käufer: (i) alle angemessenen Schritte zur sicheren Aufbewahrung zu unternehmen; (ii) die erhaltenen Informationen nur nach dem „Need-to-know-Prinzip“ zu verbreiten; und (iii) die Informationen nicht länger aufzubewahren, als es für die Erfüllung der Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist. Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, die die Bestimmungen dieses Artikels enthält. Auf Verlangen von EDS stellt der Käufer EDS Kopien dieser Geheimhaltungsvereinbarung(en) zur Verfügung.
15. AUFLÖSUNG
Wenn der Käufer den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt oder eine Frist bei der Erfüllung eines Vertrages überschritten wird, wodurch nach Ansicht von EDS feststeht, dass der Käufer den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, EDS hat unbeschadet ihrer sonstigen Rechte das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine einzige Mitteilung an den Käufer sofort ganz oder teilweise aufzulösen. EDS ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder Zahlung einer Entschädigung aufzulösen, falls (in Bezug auf oder auf Kosten) des Käufers: (i) eine (vorläufige) Zahlungseinstellung oder Insolvenz or beantragt wurde, wenn sich der Käufer tatsächlich in Zahlungseinstellung oder Konkurs befindet; (ii) das Geschäft geschlossen wurde oder sich in Liquidation befindet; (iii) alle erforderlichen Genehmigungen verloren gegangen sind; (iv) (ein Teil) des Unternehmenseigentums oder der Gegenstände, die für die Ausführung des Vertrags bestimmt sind, wurden beschlagnahmt; (v) eine (rechtliche) Verschmelzung stattfindet; (vi) einen wesentlichen Teil der Kontrolle an einen Dritten verlieren; oder (vii) im Falle einer natürlichen Person der Käufer gestorben ist. Wenn EDS den Vertrag auflöst, muss der Käufer alle an ihn gelieferten Produkte unverzüglich auf seine Kosten als unrechtmäßig geliefert zurücksenden, es sei denn, der Käufer hat alle seine Verpflichtungen erfüllt, wodurch kein Eigentumsvorbehalt mehr an diesen Produkten besteht . Eine Auflösung im Sinne dieses Artikels führt nicht zum Erlöschen der Rechte von EDS,
16. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle anderen Kontakte, Verhandlungen und früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede Änderung, Änderung oder Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jede Freigabe oder Verzichtserklärung hiervon ist für EDS nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgt und im Namen von EDS von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von EDS unterzeichnet wird. Bedingungen, Handelspraktiken, Branchenpraktiken, Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die diese Vereinbarung ändern, ergänzen, auslegen oder ergänzen sollen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von der bindenden Partei unterzeichnet werden. Außerdem ist die Quittung Bestätigung oder Annahme von Bestellungen, Versandanweisungen und anderen Unterlagen durch EDS, die Bestimmungen enthalten, die von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen oder diese ergänzen, ändern oder ergänzen diese Vereinbarung nicht. Solche Änderungen und Ergänzungen werden ausdrücklich abgelehnt und gelten als wesentliche Änderung dieser Vereinbarung. Wenn dieses Dokument als Annahme eines früheren Angebots durch den Käufer angesehen wird, bedarf diese Annahme ausdrücklich der Zustimmung des Käufers zu den darin enthaltenen Bestimmungen, die diesen Vertrag ergänzen oder von diesem abweichen. Für den Fall, dass eine der Parteien, ob in Übereinstimmung mit den kaufmännischen Gepflogenheiten oder nicht, infolge eines Verzugs oder Verzugs keine Maßnahmen ergreift, oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf verzichtet, verzichtet dies strukturell auf das Recht, im Falle eines anderen Verzugs oder Versäumnisses Maßnahmen zu ergreifen, oder auf alle anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, es sei denn, die betreffende Partei hat dies ausdrücklich schriftlich festgelegt. Alle Druck- oder Schreibfehler von EDS in Angeboten, Bestätigungen und Veröffentlichungen können korrigiert werden.
Für die Gültigkeit, Umsetzung und alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung und den Folgen dieser Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Der Käufer und EDS vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, beigelegt werden und die Parteien die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts anerkennen. Ansprüche aus Geschäften im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen von den Parteien in irgendeiner Form spätestens zwei (2) Jahre nach ihrem Entstehen geltend gemacht werden. Das Wiener Kaufrecht findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
17. EINZAHLUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Februar 2021 und wurden bei der Handelskammer in Amsterdam hinterlegt . Maßgeblich ist stets die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit EDS gültige Fassung. Für deren Erklärung ist immer der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.